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Sudan: Keine Todesstrafe mehr für Religionswechsel

Die sudanesische Übergangsregierung hat den sogenannten Apostasie-Paragraphen aus dem Gesetz gestrichen. Nach dieser Regelung konnte die Aufgabe der muslimischen Religion mit dem Tod bestraft werden. Er war seit 1991 im Strafrecht verankert. Das berichtet die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). „Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Gleichbehandlung der Religionen im Sudan“, sagte GfbV-Direktor Ulrich Delius. Das Gesetz sei ein Überbleibsel der strikten Islamisierungspolitik unter dem gestürzten Diktator Omar Hassan al Bashir gewesen.

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Auch weitere Reformen hat der Übergangsrat beschlossen. So sind jetzt beispielsweise weibliche Genitalverstümmelungen verboten und die Frauenrechte des Landes werden gestärkt. Nach Angaben der GfbV reagierten islamistische Prediger verärgert auf die Änderungen und forderten einen Sturz der Regierung, um „Allahs Gesetze zu verteidigen“.

Seit dem Sturz des ehemaligen Diktators verbessert sich die Lage im Land. Eine christliche Rechtsanwältin ist Teil des elfköpfigen Übergangsrats. Im August 2019 schwor sie bei ihrer Vereidigung auf die Bibel. Im Dezember sprach Open Doors von „vorsichtigem Optimismus“ bei den Christinnen und Christen im Land. (nate)

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