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Ramadan: Fastenbrecher in Ägypten von Bestrafung bedroht

Ein Bissen und Schluck in der Öffentlichkeit können mit Beginn des Ramadan am 11. August jetzt auch in Ägypten zur Bestrafung führen. Darauf weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hin und empfiehlt Touristen Zurückhaltung bei der Nahrungsaufnahme oder beim Rauchen in der Öffentlichkeit vor Sonnenuntergang.

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 Im Sommer 2009 hatte das ägyptische Innenministerium erstmals eine Kampagne zur Einhaltung der Abstinenz von Essen, Trinken und Rauchen während des Ramadan durchgeführt. In Südägypten war es Ende August 2009 zu hunderten Verhaftungen von öffentlichen „Ramadan-Brechern“ durch die Polizei, z.B. von auf Straßen rauchenden Jugendlichen, gekommen.

 Das Probelm: Ägypten ist kein homogener islamischer Staat. Abgesehen von den zahlreichen Touristen, die vor allem während der Sommermonate in den Nilstaat reisen, sind rund 12 Prozent der Bevölkerung koptische Christen.

 Im Januar 2009 waren sechs Brüder der christlichen Familie Morris Ghattas zu drei Jahren Arbeitslager und 2100 Dollar Buße verurteilt worden, weil sie während des Ramadan des Jahres 2008 ihr Straßencafé in Port Said geöffnet hielten. Nach Auffassung der Richter seien damit Muslime verleitet worden, gegen das islamische Ess- und Trinkverbot zu verstoßen. Nach ägyptischem Recht ist es jedoch nicht vorgeschrieben, im islamischen Fastenmonat Ramadan tagsüber Cafés und Restaurants zu schließen.

 Die IGFM sieht in der mit Strafen sanktionierten Ramadan-Abstinenz eine Verletzung der Menschenrechte und Religionsfreiheit. Die auch in anderen islamischen Ländern wie Algerien und Kuwait praktizierte staatliche Bestrafung von öffentlichen Ramadan-Brechern sei ein Schritt in Richtung „Taliban-Mentalität“, des Zwangs im Glauben mit anschließender harter Bestrafung.

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