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Caritas: Pränataler Bluttest darf keine Kassenleistung werden

Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände sprechen sich „entschieden“ gegen vorgeburtliche Pränataltests als Kassenleistung aus. Dies würde das gesellschaftliche Bewusstsein erheblich verändern. Eltern, die sich bewusst für ein behindertes Kind entscheiden, könnten so noch mehr Druck von außen erfahren, heißt es in einer Pressemitteilung.

Anlässlich der morgigen Debatte im Deutschen Bundestag fordert die Caritas die Abgeordneten dazu auf, sich gegen die Zulassung einzusetzen. „Menschen mit Behinderung sind Mitglieder unserer Gesellschaft. Wenn wir akzeptieren, dass Tests als selbstverständliche Kassenleistung bezahlt werden, welche die Gefahr in sich bergen, Embryos mit Auffälligkeiten das Recht auf Leben abzusprechen, verändert dies den Blick auf ein Leben mit Behinderung“, so Caritas-Präsident Peter Neher. Dies gelte es zu verhindern, denn „jeder Mensch hat grundsätzlich seine Würde und seinen Wert.“ Eine Zulassung widerspreche auch der UN-Behindertenrechtskonvention, die 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist und die Rechte von Menschen mit Behinderung schützt.

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Wichtig sei es, Frauen und Familien in der Gestaltung ihres Lebens mit Kindern mit einer Behinderung besser zu beraten und konkret zu unterstützen. Dies müsse als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Durch die Zulassung des Pränataltests als Kassenleistung würden Behinderte weiter diskriminiert.

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