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Prozess gegen Bremer Pastor Olaf Latzel beginnt

In Bremen beginnt am heutigen Freitag der Prozess gegen Pastor Olaf Latzel. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 53-jährigen evangelischen Theologen Volksverhetzung vor.

Laut Anklage soll der Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde im Oktober 2019 in einem Eheseminar mit dem Titel „Biblische Fahrschule zur Ehe“ Homosexuelle in einer Weise angegriffen haben, die den öffentlichen Frieden stört. Bereits im Mai hatte die Bremische Evangelische Kirche wegen der Worte von Latzel deshalb ein Disziplinarverfahren gegen den Pastor eröffnet.

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Der konservative evangelische Theologe hatte im Verlauf des Seminars gesagt, Homosexualität stehe gegen die göttliche Schöpfungsordnung. Er warnte vor einer „Homolobby“: „Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch.“ Das verunsichere Leute, zerstöre Zivilisation und Kultur. Homosexualität sei todeswürdig, Homosexuelle seien Verbrecher. Ein Audio-Mitschnitt des Seminars war über Monate im Internet für jedermann abrufbar.

Latzel hatte sich später für seine Wortwahl entschuldigt. Mit Verbrechern habe er nicht alle Homosexuellen gemeint, sondern „Aggressoren, die uns als Gemeinde in den letzten Jahren immer wieder angegriffen und gotteslästerlich diffamiert haben.“ Laut Latzel habe es 2019 und 2020 mehrere Angriffe auf die Gemeinde gegeben: Unbekannte hätten sein Auto Latzels zerkratzt, Schilder und Schaukästen beschmiert, Kondome und einen Dildo auf das Kirchengelände geworfen und Besucherinnen und Besucher daran gehindert, die Kirche zu betreten. Die Gemeinde schaltete den Staatsschutz ein. Mehrere Politikerinnen und Politiker verurteilten die Attacken.

Rückendeckung durch die Gemeinde

Im Gegensatz zur Bremischen Kirche und der Staatsanwaltschaft stehen Latzels Gemeinde sowie viele evangelikale Christen hinter dem Prediger. Eine Solidaritätsbekundung hatte mehr als 20.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden. Die einen sehen in ihm einen Hassprediger, andere einen aufrechten Verteidiger der biblischen Botschaft.

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Bei der nun juristisch zu klärenden Frage, ob es sich um Volksverhetzung handelt, spielt unter anderem die Reichweite einer Äußerung eine Rolle. Auf Volksverhetzung steht eine Strafe zwischen drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft. Für den Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses und um die Corona-Abstände einhalten zu können, wurde die Gerichtsverhandlung in das Bremer Konzerthaus „Die Glocke“ verlegt.

Päpstlicher Segen „ein großer Mist“

Latzel und seine Gemeinde hatten schon in früheren Jahren für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. 2008 verwehrte die Gemeinde einer Pastorin die Kanzel, weil sie die Ordination von Frauen strikt ablehne. Im Januar 2015 sagte Latzel in einer Predigt mit dem Thema „An Gideon die Reinigung von den fremden Göttern lernen“, das islamische Zuckerfest gemeinsam mit Muslimen zu feiern sei „Blödsinn“, Buddha ein „dicker, fetter Herr“ und der Segen des Papstes „Urbi et Orbi“ ein „ganz großer Mist“. Zwar stellte er in der frei gehaltenen Predigt und auch später in einem Interview mit Radio Bremen klar, er sei lediglich gegen das Vermischen von Religionen, nicht jedoch gegen Muslime, Juden oder Buddhisten, doch die Empörung war groß: Die Bremer Kirchenleitung entschuldigte sich für Teile von Latzels Predigt, Dutzende Pastoren demonstrierten, der Landtag beschäftigte sich mit dem Thema. Die Staatsanwaltschaft beschäftigte sich mit der Predigt, sah die Äußerungen Latzels aber durch die Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt.

Die Martini-Gemeinde entschuldigte sich zwei Wochen nach der Predigt auch in Latzels Namen für die Wortwahl. Es sei nicht die Absicht, des Pastors gewesen, Menschen anderen Glaubens zu verunglimpfen, man stehe für ein „buntes und vielfältiges Bremen“. Gleichzeitig stellte sich die Gemeinde aber auch klar hinter ihren Pastor: Man kritisiere die „sich ausbreitende Religionsvermischung“. Bibel, altkirchliche Bekenntnisse und die Schriften der Reformation ließen nur den Schluss zu, dass der Gott der Bibel nicht der Gott des Korans sein könne. (epd/nate/dw)

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