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Kirchenasyl: Hausdurchsuchungen bei vier Kirchengemeinden

Ermittler der Staatsanwaltschaft klingelten am Donnerstagmorgen mit Durchsuchungsbeschlüssen in den Händen bei mehreren evangelischen und frei-evangelischen Geistlichen im Hunsrück. Die rheinische Landeskirche spricht von einer unangemessenen Aktion.

Im Konflikt um eine Serie mittlerweile beendeter Kirchenasyl-Fälle im Rhein-Hunsrück-Kreis (Rheinland-Pfalz) haben Ermittler Räume von vier Kirchengemeinden durchsucht. Betroffen sind drei Landeskirchen sowie nach Informationen von Jesus.de eine Freie evangelische Gemeinde (FeG). Die rheinische Landeskirche kündigte eine offizielle Beschwerde gegen die Durchsuchungsaktion an, da auch sensible Seelsorge-Daten beschlagnahmt worden seien. „Wir sind der Meinung, dass es sich um eine unverhältnismäßige Maßnahme handelt“, sagte ein Kirchensprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Ermittler hätten neben Akten auch Rechner beschlagnahmt, was die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach später dementierte.

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Es seien lediglich für das laufende Ermittlungsverfahren relevante Daten von den Computern gezogen sowie in einem Fall mit Einverständnis des Besitzers ein Mobiltelefon mitgenommen worden, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Michael Brandt dem epd. Bei der Hausdurchsuchung standen sowohl Gemeindebüros als auch private Arbeitszimmer der Geistlichen im Fokus. Hintergrund der Aktion ist ein vor knapp fünf Monaten eröffnetes Ermittlungsverfahren gegen zwei Pfarrerinnen und drei Pfarrer/Pastoren aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis, deren vier Gemeinden insgesamt neun sudanesische Flüchtlinge ins Kirchenasyl aufgenommen hatten.

Anlass für die Ermittlungen waren Strafanzeigen des örtlichen Landrats, Marlon Bröhr (CDU), wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. Dessen Kreisverwaltung war zuvor mit dem Versuch gescheitert, eines der Kirchenasyle polizeilich räumen zu lassen und einen der Sudanesen nach Italien abzuschieben. Der Streit um die Kirchenasyl-Fälle im Hunsrück hatte auch die rheinland-pfälzische Landespolitik beschäftigt.

Stellungnahme wurde nicht fristgerecht eingereicht

Die Staatsanwaltschaft habe die Beschuldigten bereits im September um Vorlage bestimmter Dokumente gebeten, sagte Brandt. Die Unterlagen seien jedoch nie vorgelegt worden. Die Staatsanwaltschaft habe schließlich einen Durchsuchungsbeschluss beantragen müssen, um in dem Verfahren weiterzukommen. Um zu verhindern, dass die Ermittler Einblicke in Unterlagen erhalten, die das Seelsorgegeheimnis betreffen, sei vereinbart worden, dass die Dokumente in Anwesenheit der Pfarrer gesichtet werden. Dies bestätigte teilweise auch die Frankfurter Anwältin von vier der fünf Geistlichen.

Dafür, dass eine angeforderte Stellungnahme nicht so schnell wie erhofft abgegeben werden konnte, habe es aber objektive Gründe gegeben, sagte sie. Verteidigung und Strafermittler hätten bei dem Verfahren vereinbart, zu kooperieren, erklärte sie. Daher sei die Hausdurchsuchung ebenso wenig verhältnismäßig wie das gesamte Ermittlungsverfahren. Nach Überzeugung der Geistlichen kann die Aufnahme ins Kirchenasyl keine Straftat darstellen, da Behörden jederzeit die Möglichkeit hätten, das Kirchenasyl durch einen Polizeieinsatz zu beenden.

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In Rheinland-Pfalz gibt es seit 2017 eine ganze Reihe weiterer Konflikte um von Abschiebung bedrohte Menschen, die in Kirchengemeinden Zuflucht suchen. Dabei geraten zunehmend auch Personen ins Visier der Behörden, die sich für die Asylbewerber einsetzen. So wurde im Dezember bekannt, dass gegen den offiziellen Vertreter der evangelischen Kirche in der rheinland-pfälzischen Härtefallkommission ein Verfahren eingeleitet wurde, weil er Geflüchtete darüber informiert hatte, dass ihre Anträge wegen einer bereits geplanten Abschiebung nicht mehr behandelt werden könnten.

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