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Bundesweit einmalig: Bremen lockert Friedhofszwang

Bremen als bundesweiter Vorreiter: Angehörige können die Urnen Verstorbener im kleinsten Bundesland künftig mindestens zeitweise auch zu Hause aufbewahren.

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 Die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft beauftragten am Mittwoch mit der Mehrheit der rot-grünen Regierungskoalition den Senat des Stadtstaates, eine entsprechende Novelle des Bestattungsrechtes auszuarbeiten. Bremen ist damit das erste Bundesland, in dem der noch bundesweit gültige Friedhofszwang durchbrochen wird. Die Kirchen reagierten mit scharfer Kritik.

 In Deutschland ist das Bestattungsrecht Sache der Länder. Die Befürworter der Novelle haben durchgesetzt, dass Angehörige die Urne mit der Asche eines Verstorbenen in Zukunft für zwei Jahre zu Hause aufbewahren dürfen. Erst dann müsste sie in einer Grabstätte beigesetzt werden, die zuvor reserviert und nachgewiesen werden muss. Bisher ist es nur in Nordrhein-Westfalen möglich, dass die Asche eines Verstorbenen den Angehörigen ausgehändigt wird, wenn sie beigesetzt wird. Eine Kontrolle gibt es allerdings nicht.

 Mit der Bremer Novelle wird das aus dem Jahr 1934 stammende deutsche Feuerbestattungsgesetz zumindest teilweise ausgehebelt. Danach muss eine Urne mit der Asche des Toten zwingend sofort auf Friedhöfen oder besonders ausgewiesenen Arealen wie Friedwäldern beigesetzt werden.

 Außerdem ist es künftig im Land Bremen möglich, die Asche Verstorbener auf besonderen Flächen außerhalb von Friedhöfen zu verstreuen, wenn der Verstorbene das zu Lebzeiten dokumentiert hat. Oppositionspolitiker Claas Rohmeyer (CDU) sagte, die Urne auf dem Kaminsims verletze die Totenruhe und damit die Menschenwürde.

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 Die Bremische Evangelische Kirche reagierte auf die Lockerung des Friedhofszwanges mit scharfer Kritik. "Das hat für mich nichts mit Würde zu tun", sagte ihr Friedhofsexperte Bernd Kuschnerus. Niemand wisse, was in den betreffenden zwei Jahren mit der Urne geschehe. Überdies könne manchen Hinterbliebenen bei einem Umzug oder Familienstreitigkeiten die Urne vorenthalten werden, fügte der leitende Theologe hinzu. "Dann gibt es keinen Ort für ihre Trauer."

 Kuschnerus zweifelt, dass die Behörden die Beisetzung der Urne nach Ablauf der vorgesehenen Frist wirksam überprüfen können, damit sie nicht auf dem Müll landet. Auch Bremens katholischer Propst Martin Schomaker sieht "enorme verwaltungsrechtliche Probleme bei der Kontrolle, dass "würdevoll mit der Urne umgegangen und sie nicht irgendwo entsorgt wird".

 Schon jetzt lässt sich der deutsche Friedhofszwang legal umgehen: Bestattungsunternehmen bieten beispielsweise Einäscherungen in der Schweiz an, wo es keinen Friedhofszwang gibt. Nach dem Bestattungsrecht der Eidgenossen gilt die Urne ab der Übergabe an die Hinterbliebenen als beigesetzt. Sie wird dann vom Schweizer Partner des Unternehmens nach Deutschland überführt und kann unbefristet zu Hause aufbewahrt werden

(Quelle: epd)

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